§ 2 AkkZV 2013

AkkZV 2013 - Akkreditierungszeichenverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024

Jeder akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wird von Akkreditierung Austria für jede Art der akkreditierten Konformitätsbewertungstätigkeit ein einmaliges, aus den unter § 1 angeführten Bestandteilen zusammengesetztes Akkreditierungszeichen vorgeschrieben.

In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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