Anl. 5 AFV

AFV - Altfahrzeugeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Abfallfraktionen

Teil 1

Gefährliche Abfälle

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten, bei der Altautoverwertung anfallenden gefährlichen Abfälle zusammen. Abgesehen von den nicht trockengelegten Altfahrzeugen (35203) lassen sich folgende relevante Fraktionen unterscheiden:

 

Schlüsselnummer

Bezeichnung

Erläuterung

35205

Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, FKW- und KW-haltigen Kältemitteln (zB Propan, Butan)

Ausgebaute Klimaanlage mit Kältemittel

35207

Leiterplatten bestückt

 

35211

Flüssigkristallanzeigen (LCD)

 

35322

Bleiakkumulatoren

Starterbatterie

54102

Altöl

Motor- und Getriebeöl

54104

Kraftstoffe (zB Benzine) mit einem Flammpunkt unter 55 °C

 

54108

Heizöle, Kraftstoffe (Dieselöle) mit einem Flammpunkt über 55 °C

 

54118

Hydrauliköle, halogenfrei

 

54119

Hydrauliköle, halogenhaltig

 

54120

Bremsflüssigkeit

 

54928

gebrauchte Öl- und Luftfilter

 

55205

FCKW-hältige Kälte-, Treib- u. Lösemittel

Kältemittel aus der Klimaanlage abgesaugt

55374

Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel

Kühlflüssigkeit, Scheibenreiniger

59101

pyrotechnische Abfälle

Airbag-Auslöser

59802

Gase in Stahldruckflaschen

Flüssiggastanks

 

Sofern andere gefährliche Abfälle anfallen, sind diese zusätzlich anzuführen.

 

Nicht gefährliche Abfälle

Fraktionsnummer

Bezeichnung

Erläuterungen

1

Altmetalle und zur Wiederverwendung ausgebaute Fahrzeugteile

Altmetalle, insbesondere Eisenschrott, Aluminium, Blei (Wuchtgewichte) Alle Teile, die zum Zweck der Wiederverwendung demontiert werden, unbeschadet ihrer Zusammensetzung

2

Demontierte Kunststoffteile (inkl. Werkstoffverbunde mit dieser Hauptkomponente)

Teile, wie insbesondere Stoßfänger, Armaturenbretter, Behälter

3

Demontierte Gummi-, Leder-, Holz- und Textilteile (inkl. Werkstoffverbunde mit diesen Hauptkomponenten)

Teile, wie insbesondere Sitze, Fußmatten, Verkleidungen

4

Demontierte Altreifen ohne Felge

 

5

Demontierte Altreifen mit Felge

 

6

Glas

insbesondere Scheiben, Blinkergläser

7

Sonstige nicht gefährliche Abfälle aus der Altfahrzeugbehandlung

 

8

Übergebene Restkarossen

 

 

Teil 2

Abfälle aus dem Shredderprozess

Fraktionsnummer

Bezeichnung

Erläuterungen

9

Eisenmetallschrott

 

10

Nichteisen-Metallschrott

 

11

Shredderschwerfraktion

 

12

Shredderleichtfraktion metallreich zur weiteren Behandlung zur Rückgewinnung von Metallfraktionen

 

13

Shredderleichtfraktion

 

 

In Kraft seit 17.06.2010 bis 31.12.9999
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