Gesamte Rechtsvorschrift AfEF

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

AfEF
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 AfEF


Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 427 322 472 S.

§ 2 AfEF


Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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