Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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