Art. 4 § 4 ABGB

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024

Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes bestehende Abstammungsverhältnisse bleiben durch das bloße In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes unberührt.

In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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