§ 113 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024
§ 113 ABGB seit 15.07.1939 weggefallen.
In Kraft seit 16.07.1939 bis 31.12.9999
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