§ 5 DeaktV 2016 In- und Außerkrafttreten

DeaktV 2016 - Deaktivierungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Diese Verordnung tritt mit 8. April 2016 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Deaktivierung von Schusswaffen (Deaktivierungsverordnung – DeaktV), BGBl II Nr. 316/2012, einschließlich der Anlagen 1 und 2 außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 8. April 2016 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Deaktivierung von Schusswaffen (Deaktivierungsverordnung – DeaktV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2012,, einschließlich der Anlagen 1 und 2 außer Kraft.

In Kraft seit 08.04.2016 bis 31.12.9999
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