Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
§ 1 samt Überschrift tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft. Paragraph eins, samt Überschrift tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.
In Kraft seit 29.07.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 2. C-HG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 2. C-HG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 2. C-HG