§ 2 NÖ Ü LMSVG 2017 Schlussbestimmungen

NÖ Ü LMSVG 2017 - NÖ Übertragungsverordnung LMSVG 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der den Städten mit eigenem Statut St. Pölten und Wr. Neustadt die Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfassten Waren übertragen wird, LGBl. 9490/1, außer Kraft.

 

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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