§ 1 Bgld. AdWidL

Bgld. AdWidL - Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Als Wahltag wird der 8. März 1998 festgesetzt.

 

Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 15. Dezember 1997 bestimmt.

 

Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.

In Kraft seit 16.12.1997 bis 31.12.9999
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