Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer (Bgld. AdWdMdVdnL) Fundstelle

Bgld. AdWdMdVdnL - Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Oktober 2012 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

StF: LGBl. Nr. 72/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2012, wird verordnet:

In Kraft seit 08.11.2012 bis 31.12.9999
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