Gründe: I. Das Kreisgericht Wiener Neustadt erließ im Rahmen einer (im zuvor bezeichneten Verfahren geführten) Voruntersuchung gegen Martin H*** einen Haftbefehl, mit dem es auch die Einlieferung des Beschuldigten in das dortige Gefangenenhaus anordnete (ON 3); dementgegen wurde der Genannte von Beamten des Gendarmeriepostens Wiener Neudorf nach seiner am 7.September 1988 zufolge dieses Haftbefehls vorgenommenen vorläufigen Verwahrung - ersichtlich auf Grund einer internen Dien... mehr lesen...
Norm: ZPO §26 Abs2 ZPO §182 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...