Gründe: Im angefochtenen Beschluss (vgl RIS-Justiz RS0122466, zuletzt 12 Os 10/11d) ging das Oberlandesgericht von folgendem Sachverhalt aus: Am 16. November 2009 stellte die Kriminalpolizei in Linz den von Adel H***** besessenen, zuvor in T***** der F***** GmbH & Co KG („A*****“) gestohlenen Pkw Toyota Avensis gemäß § 110 Abs 3 Z 1 lit b StPO sicher. Eine gerichtliche Beschlagnahme unterblieb. In der Hauptverhandlung vom 28. Jänner 2010 schloss sich das A***** mit 520 Euro dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 50 % am Stammkapital der beklagten GmbH beteiligt. Der Alleingesellschafter und einzige Geschäftsführer der Klägerin Mag. Hans-Georg W***** ist zugleich selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beklagten. Seit 3. 10. 2006 kann die Beklagte auch durch den weiteren kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer Eberhard K***** gemeinsam mit der Gesamtprokuristin Petra N***** vertreten werden. Mit der vorliegenden Anfechtungsklage begehrt die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war Versicherer eines Unternehmens, das u. a. Schiebetore produziert. Dieses benötigte im Jahr 1997 eine größere Anzahl von Laufrollen zum Einbau in Brandschutztüren. Es nahm daher mit der beklagten Partei Kontakt auf, die sich als erfahrener und qualitätsbewusster Händler u. a. mit Formteilen aus technischen Kunststoffen deklarierte. Der beklagten Partei wurde dargelegt, dass die Laufrollen einen festen Sitz haben, geräuscharm und für Brandschutztü... mehr lesen...
Begründung: An der beklagten Partei sind die klagende Partei zu 80 %, der Nebenintervenient zu 10 % sowie dessen Sohn zu 10 % als Gesellschafter beteiligt. Am 7. 8. 2001 fand eine außerordentliche Hauptversammlung der beklagten Partei statt, deren Gegenstand die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds (und zwar des Nebenintervenienten) sowie die Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds (nämlich eines Vorstandsmitglieds der klagenden Partei) war. Die Hauptversammlung wurde vom Ne... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten der beklagten Partei das von ihr im Hause Salzburg, Mozartplatz 4, gemietete Geschäftslokal zum 28. Februar 1986 auf und machten den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG geltend. Die Aufkündigung wurde der beklagten Partei am 28. Oktober 1985 zugestellt. Mit dem am 31. Oktober 1985 zur Post gegebenen Schriftsatz erklärte die Fa. E. B*** Söhne Gesellschaft mbH Wien den Beitritt als Nebenintervenient und erhob Einwendungen gegen die Aufkündigung. S... mehr lesen...