Entscheidungen zu § 18 PO

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0215

Index: Gerichtsgebühren22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ZPO §17ZPO §18 Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8, S 499;
Rechtssatz: Der Nebenintervenient ist nicht Partei, weil es sich bei der Nebenintervention um eine Beteiligung am Rechtsstreit handelt, die nicht im Rahmen der Parteistellung vor sich geht, § 17 und § 18 ZPO den Nebenintervenienten der "Partei" gegenüberstellen und er von den materiellrech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

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