Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung nach § 83 EheG hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder ihr in anderer Weise eine krass fehlerhafte Ermessensübung unter... mehr lesen...
Begründung: Mit der bereits am 1. 3. 1999 eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei zunächst die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von - aus "prozessökonomischen Gründen" zunächst - S 1,000.000 (EUR 72.672,83) sA, später eingeschränkt auf S 460.000 (EUR 33.429,50) sA aus dem Titel des Schadenersatzes für zwischen 1993 bis 1996 vorsätzlich verübte Beschädigungen (allein und mit Mittätern) von diversen Bahnanlagen im Raum Wien, wegen welcher der Beklagte auch strafgericht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die am 7. Juni 1948 geborene Tochter des Antragsgegners aus dessen erster - geschiedener - Ehe. Sie heiratete am 1. März 1965 mit Zustimmung des Antragsgegners den Gemüsegroßhändler Ferdinand W***. Diese Ehe wurde am 1. März 1967 geschieden. Am 6. Dezember 1983 schloß die Antragstellerin ihre zweite, derzeit noch aufrechte Ehe mit Josef H***. Auch der Antragsgegner ist zumindest seit dem Jahre 1965 in zweiter Ehe verheiratet. Mit ihrem Antrag vo... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren Wohnsitz zur Zeit ihres Todes in der Schweiz. Sie hatte die Rekurswerberinnen, von denen eine minderjährig ist, in ihrem Testament je zur Hälfte als Erben ihres Vermögens eingesetzt. Die Erben haben noch keine Erbserklärung abgegeben. Das bewegliche Vermögen der Erblasserin befand sich zur Zeit ihres Todes zum Teil in der Schweiz und zum Teil in Österreich, wobei dieser Teil des Vermögens nach den bis... mehr lesen...