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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskrasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm §§ 4 Abs. 1 u. 2; § 1 Abs. 1 lit. a AlVG sowie § 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die im Anhang I und II des Bescheides genannten Pflegefachkräfte (unter anderem auch die BF2 bis BF25) zu den dort angeführten Zeiträum... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskrasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm §§ 4 Abs. 1 u. 2; § 1 Abs. 1 lit. a AlVG sowie § 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die im Anhang I und II des Bescheides genannten Pflegefachkräfte (unter anderem auch die BF2 bis BF25) zu den dort angeführten Zeiträum... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...