Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 6.7.2006, 2 S 113/06i wurde über das Vermögen der ?I.? Personalleasing GmbH (in der Folge kurz: I-GmbH) der Konkurs eröffnet und Herr Dipl.-Ing. Mag. Michael N. (der nunmehrige Berufungswerber ? Bw) zum Masseverwalter bestellt. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 14.3.2007 wurde der Bw schuldig erkannt, er habe als Masseverwalter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener de... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bw ist mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 6.7.2006 zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der I-GmbH bestellt worden. Der Überlasser hat ? wie dies im § 13 Abs 4 AÜG festgelegt ist ? der zuständigen Gewerbebehörde einmal jährlich zum Stichtag Ende Juli näher angeführte Daten zu übermitteln. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz keine Angabe über den Zeitpunkt enthält, bis zu dem die statistisch erfassten Daten der Behörde vorzulegen sind. Daraus folgt, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die begriffliche Unterscheidung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung wird als maßgeblich erachtet, ob der Überlasser das Unternehmerrisiko trägt (vgl die Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 27.1.1987, 14 Ob 224/86 zur Rechtslage vor dem BG BGBl. Nr. 196/1988 (betreffend das Stammgesetz des AÜG sowie die Anpassung des § 9 Abs.4 und 5 AMFG) sowie - unter Hinweis auf diese Entscheidung - das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.11.1990, Zl. 90/... mehr lesen...