Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in E zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die slowenischen Staatsangehörigen M (geboren 16.8.1973) und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in E zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die slowenischen Staatsangehörigen M (geboren 16.8.1973) und... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §115;AÜG §1 Abs2 Z5;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §115;
Rechtssatz: Auch für die Beurteilung der - notwendigerweise zum personellen Bezugsrahmen einer Beschäftigung gehörenden - Arbeitgebereigenschaft nach dem AuslBG ist der wahre wirtschaftliche Geha... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §115;AÜG §1 Abs2 Z5;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §115;
Rechtssatz: Auch für die Beurteilung der - notwendigerweise zum personellen Bezugsrahmen einer Beschäftigung gehörenden - Arbeitgebereigenschaft nach dem AuslBG ist der wahre wirtschaftliche Geha... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH mit Sitz in Niederösterreich (mit dem erstbis fünftangefochtenen Bescheid unter anderem, mit dem sechst- und siebtangefochtenen Bescheid ausschließlich) wegen Übertretungen nach § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. c iVm § 16 Abs. 3 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, BGBl. Nr. 196/1988, (AÜG) bestraft, weil er in nachstehend angeführten Fällen als Beschäftiger an... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH mit Sitz in Niederösterreich (mit dem erstbis fünftangefochtenen Bescheid unter anderem, mit dem sechst- und siebtangefochtenen Bescheid ausschließlich) wegen Übertretungen nach § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. c iVm § 16 Abs. 3 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, BGBl. Nr. 196/1988, (AÜG) bestraft, weil er in nachstehend angeführten Fällen als Beschäftiger an... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §1 Abs2 Z5;AÜG §16 Abs3;AÜG §16 Abs4;AÜG §22 Abs1 Z1 litc;GmbHG §115 Abs1;GmbHG §115 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 94/11/0275, 0282, 0374 bis 0377
Rechtssatz: Das Konzernverhältnis ist zu verneinen, wenn der Besch selber keine einheitliche Leitung behauptet... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §1 Abs2 Z5;AÜG §16 Abs3;AÜG §16 Abs4;AÜG §22 Abs1 Z1 litc;GmbHG §115 Abs1;GmbHG §115 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 94/11/0275, 0282, 0374 bis 0377
Rechtssatz: Das Konzernverhältnis ist zu verneinen, wenn der Besch selber keine einheitliche Leitung behauptet... mehr lesen...