Entscheidungsgründe: Als der Kläger am 23. Juli 2007 zwischen 3:00 Uhr und 4:00 Uhr früh seinen PKW auf der Inntalautobahn A 12 nach Osten lenkte, leuchtete am Armaturenbrett eine dreieckige rote Kontrollleuchte auf. Er hielt deshalb auf dem Pannenstreifen an, schaltete das Warnlicht ein und zog sich die Warnweste an. Er nahm das Pannendreieck und ging auf dem Pannenstreifen nach Westen, um das Pannendreieck aufzustellen. Als er sich zurück zu seinem Fahrzeug begab, hörte er das Her... mehr lesen...