Norm: PTSG §17
Rechtssatz: Aus § 17 PTSG ergibt sich, dass öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weiter von den im PTSG vorgesehenen Dienstbehörden nach dem Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG), BGBl 1984/29, behandelt werden. Neben diesem formellen Dienstverhältnis zum Bund besteht ein gesondertes „Zuweisungsverhältnis" dieser Beamten (unter anderem) zur Österreichischen Post AG, der sie zur Dienstleistung zugewiesen sind. Der Bund als D... mehr lesen...
Norm: PTSG §17PTSG §18PTSG §19
Rechtssatz: Neben den Beamten sind drei weitere Arbeitnehmergruppen - Vertragsbedienstete, Angestellte und vorübergehend Beschäftigte - in ihren rechtlichen Beziehungen zur Post AG zu unterscheiden. Entscheidungstexte 8 ObA 118/01p Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 118/01p 9 ObA 109/05b Entscheid... mehr lesen...