Begründung: Die Klägerin wurde 1996 gegründet und übernahm mit Einbringungsvertrag vom 14.10.1996 den Betrieb "Mobilkommunikation" der P***** AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Als Betreiberin eines der beiden Mobilfunknetze in Österreich bietet sie das analoge D-Netz und das digitale GSM-Netz (A 1) an. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ist ein österreichweit tätiges Handelsunternehmen, das auch Mobiltelefone verkauft und dabei mit dem zweiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §305 BHG idF BGBl 1994/626 §49a PTSG §15 Abs4 ABGB § 305 heute ABGB § 305 gültig ab 01.01.1812 PTSG § 15 heute PTSG § 15 gültig ab 17.05.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2000 ... mehr lesen...