Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten Veröffentlichungsbescheid gemäß § 5 Abs. 2 RL-KG, unter einem wurde die Gewährung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Über diesen Antrag wurde in einem gesonderten Verfahren entschieden (BVwG, 17.05.2016, W158 2121990-3/3E). Die Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten Veröffentlichungsbescheid gemäß Paragraph 5, Absatz 2, RL-KG, unter ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 23.12.2015, GZ FMA- XXXX , der Antragstellerin (in Folge: AS) zugestellt am 28.12.2015, festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2013 sowie die Halbjahreskonzernabschlüsse zum 30.06.2013 und zum 30.06.2014 der AS - aus näher angeführte Gründen - fehlerhaft sind. römisch eins.1. Die Fina... mehr lesen...