Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Suchomel über den Antrag des Herrn Helmut L. vom 25.02.2014 auf Beigabe eines Verteidigers im Verwaltungsstrafverfahren des Magistrats der Stadt Wien vom 28.01.2014, Zl. MA 64-S 42594/13, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der Bauordnung für Wien, nachfolgenden BESCHLUSS gefasst: Gemäß § 40 Abs. 1 VwGVG wird der Antrag auf Beigebung eines Verteidigers abgewiesen. Gemäß Paragraph 40, Absatz eins, VwGVG wird der... mehr lesen...