Die Behörde behauptet, der Beschuldigte hätte das unabwendbare Ereignis, welches in an der rechtzeitigen Einbringung der Rechtsmittel gehindert hat, gar nicht angeführt. Die Behörde räumt aber ein, dass das als Beweismittel zur Glaubhaftmachung des unabwendbaren Ereignisses beigefügte ärztliche Attest über eine Erkrankung des Beschuldigten, offenbar (!) das unabwendbare Ereignis beweisen soll. Dem ist entgegenzuhalten, dass • ein unabwendbares Ereignis sehr wohl, nämlich in der B... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über den Antrag der Verfahrenshelferin Rechtsanwältin Dr. Name, Adresse, auf Ersatz der Barauslagen und Fahrtkosten vom 31.10.2014, den B E S C H L U S S gefasst: 1. Gemäß § 40 VwGVG wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 40, VwGVG wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentlic... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über den Antrag der A., Adresse, B., der für das Strafverfahren ***, betreffend das Lokal „C.“ einen Verfahrenshelfer beizustellen“ den B E S C H L U S S gefasst: 1. Gemäß § 31 Verwaltungsgerichtverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 31, Verwaltungsgerichtverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über den Antrag des Herrn MN, Adresse, R, auf Bewilligung von Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid der Bezirkshaupt-mannschaft G vom 22.05.2014, Zl ****, den B E S C H L U S S gefasst: 1. Gemäß § 31 VwGVG wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 31, VwGVG wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen die... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Hannes Piccolroaz über den Antrag der Frau B F, Adresse, A, auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers für das Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 28.01.2014, Zl ****, den B E S C H L U S S gefasst: 1. Gemäß § 40 VwGVG wird der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 40, VwGVG wird der Antrag auf ... mehr lesen...