Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 06.03.2024 wurde über die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme sowie der Sicherung der Abschiebung angeordnet. 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) reiste nach eigenen Angaben am 25.10.2023 in das österreichische Bundesgebiet ein. Der BF stellte am 25.11.2023 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Am 25.11.2023 fand die Erstbefragung nach dem AsylG zu seinem Antrag auf internationalen Schutz statt. Das Asylverfahren des BF wurde in weiterer Folge am 10.01.2024 eingestellt. Mit Urteil des Landesgerichtes für XXXX , vom XXXX 2024 (Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit unmittelbar vollzogenem Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX 2024, wurde über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm. § 57 AVG erlassen. Besagter Bescheid wurde dem BF am XXXX 2024, um XXXX Uhr persönlich ausgefolgt. 1. Mit unmittelbar vollzogenem Mandatsbescheid d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 29. April 2020 ordnete das BFA gegen den Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung an, die im Anschluss an die Entlassung aus der Strafhaft ab 5. Mai 2020 vollzogen wurde.Die gegen diesen Bescheid und die darauf gegründete Anhaltung erhobene Beschwerde wies das BVwG mit dem angefochtenen Erkenntnis W117 2231022-1/7E vom 20. Mai 2020 gemäß § 22a Abs. 1 Z 3 BFA-VG iVm § 76 Abs. 2 Z 2 un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) hielt sich von 11.06.2018 – abgesehen von wiederholten kurzen Aufenthalten im Herkunftsstaat – bis zu seiner Bschiebung am 11.11.2019 durchgehend gemeldet im Bundesgebiet auf (Erkenntnis des BVwG, GZ.: G306 2227583-1/20E, vom 02.11.2021). Am 25.05.2018 ehelichte der BF eine ungarische Staatsangehörige in Serbien, mit welcher er am 25.10.2018 einen gemeinsamen Haushalt in Österreich gr... mehr lesen...