Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der BF reiste spätestens am 25.03.2008 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 25.03.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz, wobei er angab, den Namen XXXX zu führen, aus der West-Bank zu stammen sowie der arabischen Volksgruppe anzugehören. Mit Bescheid des Bundesasylamtes (BAA) vom 17.02.2009 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 25.03.2008 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberec... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis/der Beschluss in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses/des Beschlusses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.04.2016 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 07.03.2015 in Bezug auf den Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen und seine Abschiebung nach Pakistan fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde über den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG die Schubhaft zum Zweck der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme sowie der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der Bescheid wurde dem BF am 10.12.2021, um 15:00 Uhr, durch persönliche Übergabe zugestellt. Die belangte Behörde stüt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 16.11.2020 aufgrund seines unrechtmäßigen Aufenthaltes im das Bundesgebiet aufgegriffen und stellte am 17.11.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Das Bundesamt führte Dublin Konsultationen mit Spanien. Diese lehnten das Ansuchen auf Wiederaufnahme des Beschwerdeführers mit der
Begründung: ab, dass keinerlei Daten zur Person des Beschwerdeführers in Spanien aufscheinen würden. 3. Der Antrag auf interna... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Vorverfahren / Verfahrensgang: 1.1 Der Beschwerdeführer (in Folge: BF), ein irakischer Staatsangehöriger, wurde am 21.01.2021 von deutschen Behörden beim versuchten illegalen Grenzübertritt betreten und nach Österreich zurückgewiesen. Er wurde von der Polizei festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum verbracht. Eine EURODAC-Abfrage ergab einen Treffer der Kat. 1 aus Rumänien vom 15.01.2021. Über den BF wurde mit Bescheid des BFA, RD Salz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF), ein Staatsangehöriger der Slowakei, hält sich seit 2012 im Bundesgebiet auf und wurde hier mehrmals straffällig. 2. Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. Bundesamt) vom XXXX 2015 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer, der über keine Meldeadresse in Österreich verfügt, wurde am 24.11.2020 um 09:40 Uhr vom Stadtpolizeikommando XXXX im Rahmen einer Anhaltung durch persönliche Ausfolgung die Verständigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom Ergebnis der Beweisaufnahme zur Erlassung einer Ausweisung mit der Aufforderung, binnen 14 Tagen ab der Zustellung der Verständigung eine Stellungnahme abzugeben, ... mehr lesen...