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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte nach seiner Einreise in Österreich am 21.07.2014 einen Antrag auf Zuerkennung des internationalen Schutzes im Bundesgebiet und wurde ihm mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 27.01.2016, gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gleichzeitig gemäß § 8 Abs. 4 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Zu Spruchteil A: Da sich aus dem vorgelegten aktuellen Vermögensbekenntnis im Einklang mit dem übrigen Akteninhalt ergibt, dass der BF, der derzeit in Schubhaft angehalten wird, über keinerlei finanzielle Mittel verfügt, beeinträchtigt sogar die geringe Eingabegebühr seinen notwendigen Unterhalt, sodass ihm die Verfahrenshilfe antragsgemäß zu bewilligen ist. Zu Spruchteil B: Am XXXX .2022 wurde dem Beschwerdeführer (BF) die Einreise na... mehr lesen...