Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm in Angelegenheit der Beschwerde des Herrn E. K., vertreten durch Rechtsanwälte, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Abnahme des Führerscheins gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, welche vom Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25.02.2016 zurückgezogen worden ist, den Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr... mehr lesen...