Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet da... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt und Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.05.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr (Lehre als KFZ-Mechaniker vom 23.08.1976 bis 22.02.1980) und allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit Schreiben vom 18.12.2020 übermittelte der Bundesminister ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 17.12.2012 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten. 2. Mit Bescheid vom 22.04.2015 wies die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers zurück. Dabei führte die ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 12.08.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 22.04.2015 wies die Lan... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 08.04.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung der daraus resultierenden Differenzbeträge. 2. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 02.05.2013 erneut die Neufestsetzung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Die Beschwerdeführerin vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung ihre Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) dem Beschwerdeführer, einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten des Exekutivdienstes, das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid setzte die Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob die Ehefrau des verstorbenen Beschwerdeführers als seine Erbin fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt unter anderem die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.07.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 19.06.2015 wies die Lan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 10.06.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung der daraus resultierenden Differenzbeträge. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.07.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 25.06.2015 wies die Landespolize... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 24.06.2015 wies die Landespolize... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 136b Abs. 4 BDG iVm §§ 26 Abs. 2 Z 1a, 94b Abs. 1, 3 und 4 und § 94c VBG festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Be... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...