Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Es wird auf den im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 30.08.2017, GZ W114 2168187-1/2E, wiedergegebenen Verfahrensgang hingewiesen. 2. Ergänzend wird ausgeführt, dass der mit der Entscheidung betraute Richter nach Zustellung des Erkenntnisses von einem Vertreter von XXXX, XXXX, XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) kontaktiert wurde. Dabei wurde hingewiesen, dass an die AMA eine Bestätigung der Sozialv... mehr lesen...