Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger und schlepperunterstützter Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 27.08.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Es wird auf den im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 30.08.2017, GZ W114 2168187-1/2E, wiedergegebenen Verfahrensgang hingewiesen. 2. Ergänzend wird ausgeführt, dass der mit der Entscheidung betraute Richter nach Zustellung des Erkenntnisses von einem Vertreter von XXXX, XXXX, XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) kontaktiert wurde. Dabei wurde hingewiesen, dass an die AMA eine Bestätigung der Sozialv... mehr lesen...