Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 30.10.2019 (eingelangt am 05.11.2019) machte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG durch den XXXX (ehemaliger Beschwerdegegner vor der belangten Behörde, nunmehr mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht) geltend und brachte zusamme... mehr lesen...