Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der A. GmbH, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, vom 9.2.2017, Zl. MA 36-804105-2015, mit welchem der Erlag eines Kostenvorschusses für Barauslagen in der Höhe von EUR 4.000,00 zur Deckung der Kosten für die Einholung eines Gutachtens einer/eines nichtamtlichen Sachverständigen zur Beurteilung der im Bewilligungsverfahren vorzulege... mehr lesen...