IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Müller über die Vorstellung des Herrn H. I., vertreten durch Rechtsanwälte, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wien, vom 20.01.2015, Zl. VGW-KO-075/2/2015-1, betreffend die Bestimmung der Zeugengebühren, zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Müller über die Vorstellung des Herrn H. römisch eins., vertreten durch Rechtsanwälte, gegen den Beschluss des Verwaltu... mehr lesen...