Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerden des xxx, des xxx und der xxx, ebendort, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 15.04.2015, Zahl: 131-02-3633/2015, mit dem Berufungen als unbegründet abgewiesen wurden (mitbeteiligte Partei: xxx Ges.m.b.H.), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß §§ 17 und 28 VwGVG iVm § 23 der Kärntner Bauordnung (K-BO 1996) als unbegründet römisch eins. Die Bes... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Baldramsdorf vom 01.07.2014, Zahl: 131-9/269/2014/GV/Wa, mit dem einem Devolutionsantrag des Beschwerdeführers stattgegeben wurde, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 VwGVG insoweit römisch eins. Der Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, VwGVG insoweit Folge gegeben, als dass der angefochtene Bescheid ... mehr lesen...