Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.08.2019, Zl. XXXX , wurde XXXX als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Arbeit, Betrieb und Bürowesen im gegenständlichen Beschwerdeverfahren gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet Berufskunde bestellt. 2. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.07.2021, Zl. XXXX , wurde der Sachverständige unter Bezugnah... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im ersten Absatz des Spruches des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2021, GZ. W 213 2247105-1/2E, wurde versehentlich das Personalamt Graz der Österreichischen Post AG als belangten Behörde angeführt. Tatsächlich ist aber das Personalamt Graz der A1 Telekom Austria AG belangte Behörde in diesem Verfahren. Ebenso versehentlich wurde in den im
Spruch: angeführten Passagen der
Entscheidungsgründe: die österreichische Post ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 ergäbe sich aus dem Umstand, dass gegen die beschwerdeführende Partei ein Strafverfahren wegen näher dargestellter Vorwürfe nach § 70 Abs 1 Z 3 StGB geführt werde, wobei die beschwerdeführende Partei sich im ang... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei am 02.12.2021 zugestellt. Gegen diesen Bescheid wurde von der beschwerdeführenden Partei das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen, diese wurde am 30.12.2021 per E-Mail bei der Behörde eingebracht. Die Beschwerde wurde am 07.01.2022 dem Bundes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.04.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.04.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 29.04.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 13.05.2021 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1 Mit persönlich beim Bundesverwaltungsgericht abgegebener Eingabe vom 30.11.2021 brachte der Beschwerdeführer – kurz zusammengefasst – vor, er sei ein hochqualifizierter Ausländer, der mehrere von Fachleuten begutachtete Veröffentlichungen über COVID-19 verfasst habe und Gutachter für Veröffentlichungen über COVID-19 sei. Seine Beschwerde wende sich gegen die Entscheidung des Bundeskanzlers vom 19.11.2021 über die obligatorische ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1 Mit persönlich beim Bundesverwaltungsgericht abgegebener Eingabe vom 30.11.2021 brachte der Beschwerdeführer („BF“) – zusammengefasst – vor, dass er eine „mittelbare Beschwerde gegen die Unzuständigkeit in der Grenzwerteverordnung 2021“ erhebe und beantrage, dass „das Bundesverwaltungsgericht selbst die allgemeine Rechtsnorm beim Verfassungsgerichtshof“ anfechte, da die Grenzwerteverordnung 2021 „inkompetent“ sei und einer Überarb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Eingabe vom 23.04.2021 brachte der Antragsteller seinen Gebührenantrag in dem Verfahren zur GZ. XXXX via Postweg beim Bundesverwaltungsgericht ein. I.2. Mit Schreiben der Verrechnungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2021 wurde der Antragsteller über die für Sachverständige verpflichtende Einbringung von Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht mittels elektronischem Rechtsverkehr (ERV) in Kenntnis gesetzt. Weiters wurde dem An... mehr lesen...