Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Im Spruchkopf des hg. Erkenntnisses vom 05.08.2021, Zl. L507 2209533-1/12E, wurde der Name des Beschwerdeführers wie folgt angeführt: XXXX . 2. Mit Schriftsatz des rechtsfreundlichen Vertreters des Beschwerdeführers vom 12.08.2021 wurde um Berichtigung der Schreibweise des Namens des Beschwerdeführers ersucht, zumal aus dem irakischen Reisepass des Beschwerdeführers die Schreibweise des Namens wie folgt hervorgeht: XXXX . II. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer ist in die Republik Österreich eingereist und hat am 31.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 01.08.2015 und der Einvernahme durch das Bundesamt am 26.01.2018 begründete der Beschwerdeführer seine Antragstellung im Wesentlichen mit einer Liebesbeziehung zu einer afghanischen Frau, die bereits mit einem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, festgestellter Sachverhalt und Beweiswürdigung: 1.1. Aufgrund zweier Mandatsbescheide vom 16.11.2020 (GZ. XXXX /1 und /2; vgl. dazu ON 03 und ON 04 des Verwaltungsaktes) hat die FMA zwei Vorschreibungen erlassen. In beiden Fällen wurde Vorstellung erhoben und der (ein) angefochtener Bescheid erlassen, der beide Mandatsbescheide (als Spruchpunkt I. und Spruchpunkt II.) erledigt, indem er die dagegen erhobenen Vorstellungen abweist. Der angefochtene B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine ungarische Staatsangehörige, war seit Januar 2015 im österreichischen Bundesgebiet bei verschiedenen Arbeitgebern als Arbeiterin beschäftigt. Sie war jedoch nach eigenen Angaben weiterhin in Ungarn wohnhaft. Am 08.08.2018 wurde die BF in dem österreichischen Lokal, in welchem sie zu dieser Zeit legal beschäftigt war, einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde sie durch das Bundesamt für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine ungarische Staatsangehörige, war seit Januar 2015 im österreichischen Bundesgebiet bei verschiedenen Arbeitgebern als Arbeiterin beschäftigt. Sie war jedoch nach eigenen Angaben weiterhin in Ungarn wohnhaft. Am 08.08.2018 wurde die BF in dem österreichischen Lokal, in welchem sie zu dieser Zeit legal beschäftigt war, einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde sie durch das Bundesamt für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.08.2020, XXXX , wurde die Antragstellerin von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer ist gemeinsam mit seiner Mutter, zwei Schwestern und zwei Brüdern in die Republik Österreich eingereist und hat am 06.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 07.11.2015 gab der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund an, sein Vater sei vor vier Jahren verstorben und sein Onkel habe die Familie bedroht und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer ist gemeinsam mit seiner Mutter, zwei Schwestern und zwei Brüdern in die Republik Österreich eingereist und hat am 06.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 07.11.2015 gab der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund an, sein Vater sei vor vier Jahren verstorben und sein Onkel habe die Familie bedroht und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. August 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „A09 Pyhrn Autobahn, Generalsanierung Tunnel Schartnerkogel, BuS Ausrüstung, Auftraggeber ID-Nr.: 64489“ der Auftragge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. August 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „A09 Pyhrn Autobahn, Generalsanierung Tunnel Schartnerkogel, BuS Ausrüstung, Auftraggeber ID-Nr.: 64489“ der Auftragge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.06.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.07.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.05.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.07.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 15.07.2021 mündlich verkündeten Erkenntnis wurde dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsberechtigung Plus erteilt. Im Spruchpunkt V. wurde irrtümlich § 54 Abs 1 Z. 2 statt § 54 Abs 1 Z. 1 AsylG angeführt.Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnu... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2170275-1/16E wird als Entscheidungsdatum versehentlich der 29.03.2020 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes. Entgegenstehende Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht sind, bleiben unberührt (§ 58 Abs 2 VwGVG). Gemäß § 17 VwGVG sind,... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.) I.) Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am XXXX 2016 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom XXXX 2018, Zl. XXXX , wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberec... mehr lesen...
Begründung: Zu I) Berichtigungsbeschluss Zu A) Berichtigung des Nachnamens des Beschwerdeführers Gemäß der – nach § 17 VwGVG anwendbaren – Bestimmung des § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Besche... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.02.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.05.2021 an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Geb... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer au... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.05.2021 wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.05.2018, Zl. 1084901301 – 180432762, gegen die Spruchpunkte I., II., III. und VII. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen und jener gegen Spruchpunkt IV. des angefochtenen Bescheides stattgegeben und festgestellt, dass die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.06.2020 nahm die Studienbeihilfenbehörde das mit Bescheid vom 18.02.2020 abgeschlossenen Verfahren wieder auf und sprach aus, dass die Studienbeihilfe für das Kalenderjahr 2018 im Ausmaß von 2 487,74 Euro ruhe und der Beschwerdeführer diesen Betrag zurückzahlen müsse. Am 29.06.2020 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Vorstellung gegen Bescheid vom 15.06.2020. In ihrer Vorstellungsvorentscheidung vom 07.07.2020 gab die Studienb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.04.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.05.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...