IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Nicole Stemmer über die Beschwerde des Herrn AA, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch Frau BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.02.2017, Zahl ****, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als dass der angefochtene Bescheid wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde gemäß § 16 Abs 1 VwGVG ersatzlos behoben wird. Der Beschwer... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Maximilian Aicher über die Säumnisbeschwerde der BF, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AB wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch Nichtvornahme einer Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde O. vom 18.06.2012, Zl ****, betreffend Aufträge nach der Tiroler Bauordnung 2011, den Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Maximilia... mehr lesen...