IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch den Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B., vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. und 11.Bezirk, vom 9.4.2026, Zl. MBA/250000061790/2025, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Lobbying- und Interessenvertretung-Transparenz-Gesetz (LobbyG), zu Recht: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsve... mehr lesen...