Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX (im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX(im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX(im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der XXXX(im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei derXXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei derXXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
W107 2112360-2/9E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Sibyll Andrea BÖCK als Vorsitzende und den Richter Dr. Stefan KEZNICKL und die Richterin Mag. Katharina DAVID als Beisitzer über die Beschwerde der XXXX , vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich vom 02.09.2015, GZ: FMA- XXXX , zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Sibyll Andrea BÖCK als Vorsitzende und den Rich... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom 10.07.2015, GZ: FMA- XXXX , zugestellt am 13.07.2015, eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- gemäß §22a Z 1 lit. b FMBAG vorgeschrieben, da diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber der FMA, gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG 2007 läng... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom 10.07.2015, GZ: FMA- XXXX , zugestellt am 13.07.2015, eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- gemäß §22a Z 1 lit. b FMBAG vorgeschrieben, da diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber der FMA, gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG 2007 läng... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom 10.07.2015, GZ: XXXX , zugestellt am 13.07.2015, eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- gemäß §22a Z 1 lit. b FMBAG vorgeschrieben, da diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber der FMA, gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG 2007 längstens in... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom 10.07.2015, GZ: XXXX , zugestellt am 13.07.2015, eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- gemäß §22a Z 1 lit. b FMBAG vorgeschrieben, da diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber der FMA, gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG 2007 längstens in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 02.09.2015, GZ: FMA-W00414/0003-WAW/2015, zugestellt am 08.09.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG 2007 eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 2.000,-- auferlegt sowie eine bereits mit Bescheid vom 04.08.2015... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) beauftragte mit Verfahrensanordnung vom 01.02.2013 die Wiener Börse AG als Börseunternehmen gemäß § 66 Abs. 9 BörseG 1989 mit der Überprüfung von Gründen für den Widerruf der Zulassung zum geregelten Markt in Bezug auf sämtliche von der Beschwerdeführerin begebenen Finanzinstrumente. Unter einem wurde die belangte Behörde beauftragt, gemäß § 91 Abs. 2 iVm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 21.01.2014 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX! Sie sind seit 01.01.1995 Vorstandsmitglied des XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge XXXX), eines konzessionierten Kreditinstitutes, mit der Geschäftsanschrift XXXX. Sie s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 21.01.2014 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie waren seit 01.07.2005 bis zum 30.06.2012 Vorstandsmitglied des XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge XXXX), eines konzessionierten Kreditinstitutes, mit der Geschäftsanschrift XXXX. "Sie waren seit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX GmbH (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt verantwortlicher Beauftragter der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt verantwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 23.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer derXXXX GmbH (in Folge:die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer derXXXX Gmb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) beauftragte mit Verfahrensanordnung vom 01.02.2013 die Wiener Börse AG (im Folgenden: belangte Behörde) als Börseunternehmen gemäß § 66 Abs. 9 BörseG 1989 mit der Überprüfung von Gründen für den Widerruf der Zulassung zum geregelten Mark in Bezug auf sämtliche von der Beschwerdeführerin begebenen Finanzinstrumente. Unt... mehr lesen...