Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX (im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX(im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 06.05.2015 der Finanzmarktaufsicht, dem Beschwerdeführer und dem Kreditinstitut zugestellt am 07.05.2015, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX "Sehr geehrter Herr Dr. römisch 40 I. Sie sind seit 01.01.2012 Mitglied des Vorstands der XXXX (in der Folge XXXX oder "das KI"), eines konz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 06.05.2015 der Finanzmarktaufsicht, dem Beschwerdeführer und dem Kreditinstitut zugestellt am 07.05.2015, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX! I. Sie waren von 01.01.2004 bis 31.03.2014 Mitglied des Vorstands der XXXX (in der Folge "XXXX" oder "das KI"), eines konzessionierten Krediti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 06.05.2015 der Finanzmarktaufsicht, dem Beschwerdeführer und dem Kreditinstitut zugestellt am 07.05.2015, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX "Sehr geehrter Herr Dr. römisch 40 I. Sie sind seit 01.09.2000 Mitglied des Vorstands der XXXX (in der Folge XXXX oder "das KI"), eines konz... mehr lesen...