Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...