Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 WAG 2007

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Wien 2013/03/06 06/FM/40/5478/2012

Im Straferkenntnis vom 3.4.2012 wird dem Berufungswerber als Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sehr geehrter Herr Dr. Re.! I. Sie sind seit 30.08.2001 Geschäftsleiter des R., eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift Sch.-straße in S.. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl.52/1991, als zur Vertretung nach außen Berufener zu verantworten, dass 1.              im R. von 22.04.2010 bis zumindest 17.12.2010 für Mitarbeiter bei Fremdba... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.03.2013

TE UVS Wien 2010/12/30 06/FM/40/5225/2010

Das Straferkenntnis vom 10.5.2010 richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?Sie sind seit 24.08.1996 im Vorstand der H.-Bank AG mit der Geschäftsanschrift H.-Passage, Br.. In dieser Funktion als gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) zur Vertretung nach außen Berufener haben Sie zu verantworten, dass die H.-Bank AG Jedenfalls im Zeitraum 28.01.2009 bis 12.03.2009 auf der Website www.h.v.at in dem Menüpunkt über Wohnbauanleihen erreichbar... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.12.2010

TE UVS Wien 2010/10/18 06/FM/46/1034/2010

Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: 1. ?Die C. hat auf ihrer Homepage www.c..at bzw. www.c.vermoegensverwaltung.at/ veranlagung/ im Zeitraum 17.03.2009 bis 23.11.2009 in mehreren Werbeanzeigen für das Wertpapier T. FX Trend Finder (ein Zertifikat, das von der A. begeben wird; im folgenden als Wertpapier oder Zertifikat bezeichnet) geworben. Auf der Homepage der C. wurde im genannten Zeitraum direkt mit Link unter der Überschrift ?Die ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.10.2010

TE UVS Wien 2010/10/18 06/FM/46/1033/2010

Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: 1. ?Die C. hat auf ihrer Homepage www.c..at bzw. www.c.vermoegensverwaltung.at/veranlagung/ im Zeitraum 17.03.2009 bis 23.11.2009 in mehreren Werbeanzeigen für das Wertpapier T. FX Trend Finder (ein Zertifikat, das von der A. begeben wird; im folgenden als Wertpapier oder Zertifikat bezeichnet) geworben. Auf der Homepage der C. wurde im genannten Zeitraum direkt mit Link unter der Überschrift ?Die E... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.10.2010

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