Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF5), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF5), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...