Entscheidungen zu § 38 WAG 2007

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/6 W204 2002936-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/6 W204 2004983-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/6 W204 2004984-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/6 W204 2004985-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/4/28 W172 2008900-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.04.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/4/28 W172 2008902-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.04.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/13 W107 2000408-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.02.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/13 W107 2000566-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.02.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/13 W107 2000570-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.02.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/13 W107 2000571-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF5), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF5), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.02.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/13 W107 2000574-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.02.2015

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