Die Beschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der X AG. Mit erstinstanzlichen Bescheiden der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 16. Juli 2010 wurde ihnen jeweils zur Last gelegt (Anonymisierungen bei Zitaten jeweils durch den Verwaltungsgerichtshof): "Die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit ... Vorstand der X AG, eines Kreditinstituts mit der Geschäftsanschrift ... . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener ... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; WAG 2007 §35 Abs1; WAG 2007 §95 Abs2 Z1; VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...