Mit Bescheid vom 16. Juni 2000 wurde der beschwerdeführenden Partei (damals unter anderer Firma) die Konzession für die gewerbliche Erbringung der Finanzdienstleistungen "Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen", "Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden" und "Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von einem oder mehrerer der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f BWG genannten Instrumente" erteilt. Diese Konzes... mehr lesen...