Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 WAG 2007

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/19 W204 2000392-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 09.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 10.09.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 09.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.02.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2014/12/22 W204 2000423-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 05.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 10.09.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 05.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.12.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/7/29 W107 2000396-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt verantwortlicher Beauftragter der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt verantwo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.07.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/7/10 W172 2000405-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: XXXX) vom 27.03.2013, GZ: XXXX erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX XXXX: 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: römisch 40 ) vom 27.03.2013, GZ: römisch 40 erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer römisch 40 XXXX: I. Sie sind seit XXXXGeschäftsführer der XXXX (in Folge a... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.07.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/7/10 W172 2000411-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 27.03.2013, GZ: XXXX erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX: 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 27.03.2013, GZ: römisch 40 erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX: I. Sie sind seit XXXX Geschäftsführer der XXXX (in Folge auch "XXXX"), einer konzessionie... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.07.2014

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