Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 WAG 2007

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Wien 2013/03/06 06/FM/40/5478/2012

Im Straferkenntnis vom 3.4.2012 wird dem Berufungswerber als Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sehr geehrter Herr Dr. Re.! I. Sie sind seit 30.08.2001 Geschäftsleiter des R., eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift Sch.-straße in S.. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl.52/1991, als zur Vertretung nach außen Berufener zu verantworten, dass 1.              im R. von 22.04.2010 bis zumindest 17.12.2010 für Mitarbeiter bei Fremdba... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.03.2013

TE Uvs Bescheid 2012/3/12 06/FM/9/2048/2011

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: I. Sie waren seit 26.02.1999 bis zum Erlöschen der Konzession mit Wirkung am 10.08.2009 Geschäftsführer der E. Ges.m.b.H. (in der Folge: E.), eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens mit der Geschäftsanschrift M.-Straße, G.. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl.52/1991, als zur Vertretung nach außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie waren s... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 12.03.2012

TE Uvs Bescheid 2012/3/12 06/FM/9/2048/2011

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: I. Sie waren seit 26.02.1999 bis zum Erlöschen der Konzession mit Wirkung am 10.08.2009 Geschäftsführer der E. Ges.m.b.H. (in der Folge: E.), eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens mit der Geschäftsanschrift M.-Straße, G.. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl.52/1991, als zur Vertretung nach außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie waren s... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 12.03.2012

TE Uvs Bescheid 2012/3/12 06/FM/9/2048/2011

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: I. Sie waren seit 26.02.1999 bis zum Erlöschen der Konzession mit Wirkung am 10.08.2009 Geschäftsführer der E. Ges.m.b.H. (in der Folge: E.), eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens mit der Geschäftsanschrift M.-Straße, G.. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl.52/1991, als zur Vertretung nach außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie waren s... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 12.03.2012

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten