Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 03.04.2012 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 09.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 10.09.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 09.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom XXXX richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau XXXX, als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau römisch 40 , als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 05.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 10.09.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 05.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt verantwortlicher Beauftragter der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt verantwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 14.05.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 14.05.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte... mehr lesen...