Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt im Vorstand der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstiftung 1) und im Vorstand der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstriftung 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: Privatstiftung 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt im Vorstand der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstiftung 1) und Vorstandsmitglied der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstiftung 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt alleiniger Vorstand der XXXX AG (nunmehr XXXX GmbH; in Folge: XXXX) sowie der XXXX AG (nunmehr XXXX GmbH; in Folge: XXXX) und Vorstandsmitglied der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatst... mehr lesen...