Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Rahmen einer Amtshandlung des Arbeitsinspektors XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) am 22.11.2016 in einer XXXX -Filiale in Wien 10., XXXX kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und dem dortigen Filialleiter, die in einem Polizeieinsatz - herbeigeführt vom Filialleiter der Bank - mündete. Letzterer wandte sich an die Vorgesetzten des Beschwerdeführers, die im Verhalten dess... mehr lesen...